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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für LuMa Holzmetalldesign Anne Klemmt

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen LuMa Holzmetalldesign Anne Klemmt, im Folgenden "Auftragnehmer", und dem Kunden, die Leistungen im Bereich Lohnfertigung von Metallprodukten betreffen.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(3) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung (auch per Mail) des Auftrags durch den Auftragnehmer oder durch die Ausführung der vereinbarten Leistungen zustande.

§ 2 Leistungsbeschreibung und Durchführung der Arbeiten

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarten Fertigungsdienstleistungen gemäß den technischen Anforderungen und Vorgaben (Zeichnung oder technische Unterlagen) des Kunden durchzuführen. Das ganze wird in einem Angebot festgehalten, welches vom Auftraggeber schriftlich (auch per Mail) bestätigt wird.
(2) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die eingesetzten Materialien und Fertigungstechniken innerhalb der vereinbarten Qualitätsstandards zu wählen, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart ist.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer mit der Ausführung von Teilen der Lohnfertigung zu beauftragen, bleibt jedoch in vollem Umfang verantwortlich für die Ausführung.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise für die Lohnfertigungsleistungen richten sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisen des Auftragnehmers, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu leisten oder per Paypal (luma.holzmetall@gmail.com) zu entrichten.
(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % zu verlangen. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.

§ 4 Lieferungen und Abnahme

(1) Liefertermine und Fertigstellungstermine werden mit dem Auftragnehmer abgesprochen.

(2) Der Auftragnehmer wird den Kunden unverzüglich über Verzögerungen informieren, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (z. B. höhere Gewalt, Materialmangel).


(3) Die Abnahme der gefertigten Produkte erfolgt nach Prüfung durch den Kunden. Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung als abgenommen.

§ 5 Haftung und Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gefertigten Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Material- und Fertigungsfehlern sind.
(2) Mängel, die bei Abnahme nicht erkennbar waren, sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 1 Monat nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen.
(3) Im Falle eines Mangels hat der Auftragnehmer das Recht, nach eigener Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, Installation oder Modifikation der gefertigten Produkte entstehen.

§ 6 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausgetauscht werden und die als vertraulich gekennzeichnet sind, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus.

§ 7 Eigentum und Gefahrübergang

(1) Alle von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien bleiben Eigentum des Auftraggebers.
(2) Das Eigentum an den gefertigten Produkten geht mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises auf den Auftraggeber über.
(3) Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der gefertigten Produkte geht mit der Übergabe an den Kunden oder einen von ihm benannten Dritten auf diesen über.

§ 8 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(3) Diese AGB können vom Auftragnehmer jederzeit geändert werden, wobei die Änderungen dem Kunden schriftlich oder elektronisch mitgeteilt werden.

 

Radebeul, 03.02.2025

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